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Angepasste Fördermaßnahmen
Verschiedene Fördermaßnahmen für Wärmepumpen und weitere Wärmeerzeuger haben bzw. passen sich an. Bereits am 28.07. wurden die KFW-Fördermaßnahmen angepasst. Zum 15.08. erneuert auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA) die Fördersätze. Alle dann gestellten Anträge werden mit den neuen Fördermaßnahmen berechnet. Für Sie bedeutet die Anpassung, dass sich die Förderung im Regelfall um 5% - 10% verringert. Die Förderung wird von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben und ab dem 15.08. wird ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen eingeführt. Die neuen Fördersätze können Sie tabellarisch hier nachlesen.