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FÖRDERUNG UND ZUSCHUSS FÜR KLIMAANLAGEN
ACHTUNG: Neue Regelung seit 2023
Haben Sie vor, eine Klimaanlage für Ihren Neubau oder Ihr bestehendes Gebäude anzuschaffen? Dann müssen Sie die Kosten nicht allein tragen. Der Staat unterstützt sowohl gewerbliche als auch unter bestimmten Voraussetzungen private Anwendungen mit Zuschüssen für energieeffiziente Klimageräte. Seit dem 1. Januar 2023 benötigen Klimageräte eine Energie- und Effizienzanzeige, um förderfähig zu sein. Wir bei Klimatechnik Plümpe überprüfen die BAFA-Liste förderfähiger Anlagen, um sicherzustellen, dass Ihre gewünschte Klimaanlage oder Luft-Luft-Wärmepumpe die Förderkriterien erfüllt. Wir beraten Sie auch gerne, welches Gerät für Sie in Frage kommt.
BAFA, KfW, BEG: Förderprogramme für Klimaanlagen
Zur Erreichung der Pariser Klimaziele bezuschusst der Staat viele Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Neben umweltfreundlichen Heizanlagen sind jetzt auch Kälte- und Klimaanlagen im Fokus. KfW- und BAFA-Förderungen sollen Industrie, Gewerbe und Privatpersonen motivieren, effiziente Systeme zur Raumkühlung und -lüftung zu nutzen. Seit 2021 sind diese Programme in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Ursprünglich konnten nur Unternehmen, öffentliche Institutionen und gemeinnützige Organisationen Förderungen beantragen. Seit Inkrafttreten der neuen BEG-Richtlinien können nun auch Privathaushalte staatliche Zuschüsse für bestimmte Klimaanlagen erhalten. Die Förderhöhe und -art hängen dabei von Ihrem Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt sowie den technischen Anforderungen der Geräte ab.
Was fördert die BEG bei Klimaanlagen?
Die BEG-Förderung deckt alle Maßnahmen zur Klimatisierung und Raumluft ab, einschließlich Anlagen zur Wärme- und Kälterückgewinnung. Dies umfasst den Einbau neuer Geräte sowie die Modernisierung bestehender Systeme, sofern die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert wird. Auch die Kosten für einen Energieeffizienzberater werden teilweise übernommen.
Förderung für Privatpersonen
Privatnutzer erhalten keine Förderung für klassische Split- oder Multisplit-Klimaanlagen. Die BEG-Richtlinie fördert energieeffiziente Klimageräte nur in Nicht-Wohngebäuden für gewerbliche Anwendungen. Für private Haushalte sind staatliche Zuschüsse möglich, wenn die Klimaanlage vorrangig zum Heizen eingesetzt wird und bestimmten Anforderungen entspricht, wie etwa einer Effizienzanzeige. Einige von uns angebotene Geräte, z.B. von Mitsubishi und Panasonic, erfüllen diese Voraussetzungen. Eigentümer von Wohngebäuden können auch Zuschüsse für Wärmepumpen als Klimaanlagen beantragen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und neuerdings auch Luft-Luft-Wärmepumpen sind förderfähig, wenn sie primär als Raumheizung genutzt werden. Hierbei sind mindestens 25 Prozent Förderung möglich, vorausgesetzt, der Einbau erfolgt nach Genehmigung des Antrags bei der BAFA.
Wichtige Hinweise zur Förderung
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Einbau oder die Modernisierung der Klimaanlage bestimmten Kriterien entsprechen. Hier die wichtigsten Punkte:
• BAFA-Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand.
• KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss gibt es für Neubauten oder Sanierungen mit Effizienzhaus-Standard.
• Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro, die maximale Fördersumme ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.
• Ein vorgeschalteter Stromzähler und eine Energieverbrauchsanzeige sind Voraussetzung für die Förderung.
Förderung durch BAFA bei Modernisierungen
• In Nichtwohngebäuden: bis zu 40 % Förderung.
• In Wohngebäuden, wenn auch geheizt wird: bis zu 35 % inklusive Heizungstausch-Bonus.
• Wichtig: Der Heizungstausch muss den Verzicht auf fossile Brennstoffe beinhalten.
Förderung durch KfW bei Neubauten und Bestandsbauten
KfW-Fördermittel werden über das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards beantragt. Es gibt Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus oder den Neubau eines Effizienzhauses.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem gewählten Programm und bezieht sich auf einen Prozentsatz Ihrer Ausgaben. Bei Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse im Nichtwohngebäude auf 20 % begrenzt, können aber bis zu 35 % betragen, wenn das Gerät auch zum Heizen verwendet wird. Für Wohneinheiten sind maximal 60.000 Euro förderfähig. KfW-Kredite bieten beim Erreichen bestimmter Effizienzhaus-Standards, z.B. EH 70, eine Förderung von bis zu 25 % über den Tilgungszuschuss.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen stehen wir Ihnen bei Klimatechnik Plümpe gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen, die bestmögliche Förderung für Ihre Klimaanlage zu erhalten.